Asbestopfer sollen verjährte Ansprüche einklagen können
Asbestopfer sollen ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können, auch wenn diese eigentlich längst verjährt sind. Der Ständerat hat am Dienstag für sie eine massgeschneiderte Sonderlösung im Verjährungsrecht beschlossen.
Sobald diese in Kraft tritt, sollen die Opfer oder ihre geschädigten Angehörigen ein Jahr lang Zeit haben, ihre verjährten Ansprüche geltend zu machen. Der Ständerat folgte diesem Vorschlag seiner Kommission mit 33 zu 8 Stimmen.
Diese Lösung steht jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Ansprüche nicht durch ein Sonderregime befriedigt werden, etwa durch einen Entschädigungsfonds. Über einen solchen wird derzeit im Rahmen eines Runden Tischs unter der Leitung von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger diskutiert.
Schweizer Frist für Strassburg zu kurz
Hintergrund der aussergewöhnlichen Lösung ist ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom März 2014. Darin werden die Schweizer Verjährungsfristen als zu kurz gerügt. Asbestopfer oder ihre Angehörigen könnten ihre Ansprüche unmöglich innerhalb der vorgesehenen zehn Jahre geltend machen.
"Nichtstun ist keine Möglichkeit", stellte Stefan Engler (CVP/GR) daher fest. Die Frage dürfe nicht wie eine heisse Kartoffel zwischen Parlament, Bundesrat und Wirtschaft weitergegeben werden. Irgendwann müsse jemand einen "Befreiungsschlag" wagen, sagte Engler.
Alex Kuprecht (SVP/SZ) lehnte die Sonderlösung ab. "Was verjährt ist, hat verjährt zu bleiben", sagte er. Alles andere sei ein Verstoss gegen die Rechtssicherheit. Ausserdem habe die Wirtschaft kein Interesse daran, einen Entschädigungsfonds einzurichten, wenn es eine "Lex Asbest" gebe. Dann würden jene leer ausgehen, die keine rückwirkenden Ansprüche geltend machen könnten, sagte Kuprecht.
Genau das Gegenteil sei der Fall, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Ausserdem sei der Entscheid des EGMR für die Schweiz verbindlich. Es sei Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte, dieses Problem zu lösen.
Der Nationalrat hatte letztes Jahr ebenfalls über eine Sonderlösung für Asbestopfer diskutiert, diese aber verworfen. Nun wird er sich noch einmal mit der Frage befassen müssen. (sda)