16:17 BAUBRANCHE

Asbestfälle sollen nach 20 Jahren verjähren

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei

Asbestopfer und andere Opfer von gesundheitlichen Spät- und Langzeitschäden sollen besser gestellt werden. Der Nationalrat hat sich als Erstrat dafür ausgesprochen, dass Spätschäden an Menschen statt nach zehn erst nach 20 Jahren verjähren. Der Bundesrat hatte eine Frist von 30 Jahren vorgeschlagen. Dem Nationalrat war sie zu lang: Mit 111 zu 80 Stimmen entschied er sich für eine Frist von 20 Jahren.

Die Gegner einer längeren Frist verwiesen auf den bürokratischen Aufwand, der dadurch ausgelöst würde, etwa darauf, dass beispielsweise Firmen ihre Akten länger aufbewahren müssten. Christa Markwalder (FDP/BE) warnte, eine 30-jährige Verjährungsfrist wecke Hoffnungen, die sich angesichts der Beweisschwierigkeiten kaum erfüllen liessen. Justizministerin Simonetta Sommaruga warb derweil für den Vorschlag des Bundesrats und verwies darauf, dass es sich bei der 30-jährigen Frist lediglich um einen Kompromiss handelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im März die Frist der Schweiz als zu kurz gerügt.

Rückwirkung umstritten

Umstritten war in der grossen Kammer die Frage der Rückwirkung. Der Bundesrat hatte eine solche zunächst vorgeschlagen, nach Kritik in der Vernehmlassung allerdings darauf verzichtet. So setzte sich eine linke Minderheit dafür ein, dass das neue Recht auch für diejenigen Fälle gelten soll, die nach altem Recht bereits verjährt sind. Derweil argumentierten die Gegner, dass eine Rückwirkung die Rechtssicherheit schwächen würde. „Das wäre ein schlechtes Zeichen“, sagte Guillaume Barazzone (CVP/GE). Der Nationalrat schloss sich dem an und sprach sich mit 131 zu 56 Stimmen gegen die Rückwirkung aus.

Sommaruga brachte im Verlaufe der Debatte noch eine andere Lösung ins Spiel:

Der Bundesrat würde für eine Sonderregelung für Asbestopfer Hand bieten, liess sie durchblicken. Die vorberatende Kommission wiederum schlägt die Einrichtung eines Fonds für Asbestopfer vor. Die entsprechende Motion soll in einer späteren Session behandelt werden.

„Eine Vorlage für die Zukunft“

Grundsätzlicher Widerstand gegen die Revision des Verjährungsrechts kam von FDP und SVP, die gar nicht erst hätten auf die Vorlage eintreten wollen. Ziel des Bundesrates sei es ursprünglich gewesen, das Verjährungsrecht zu vereinfachen, rief Yves Nidegger (SVP/GE) in Erinnerung. Der vorliegende Vorschlag erfülle dieses Ziel aber nicht. Die Revision des Verjährungsrechts verkomme zu einer „Lex Asbest“, doppelte Luzi Stamm (SVP/AG) nach. Justizministerin Sommaruga konterte diesen Vorwurf: Vielmehr sei es eine "Vorlage für die Zukunft". Kommissionspräsident Alec von Graffenried (Grüne/BE) betonte, dass die Verlängerung der Frist nicht nur Asbestopfern nützt. Als Beispiel führte er die Brandkatastrophe in Gretzenbach SO im Jahr 2004 an, als sieben Feuerwehrmänner starben, weil eine Decke einbrach. Ursache waren Fehler beim Errichten der Überbauung, allerdings waren diese damals bereits verjährt. Zu denken sei aber auch an künftige Technologien und ihre Risiken wie etwa die Nanotechnologie.

Links zu Asbest

Keine Änderung bei Mietforderungen

Der Nationalrat beschoss gestern eine weitere Verjährungsfrist zu erhöhen, und zwar jene für Forderungen, die aus unerlaubten Handlungen oder ungerechtfertigter Bereicherung entstehen. Heute beträgt die relative Frist ein Jahr, künftig sollen es drei Jahre sein. Das entschied die grosse Kammer mit 125 zu 47 Stimmen gegen den Willen der SVP. Auch die Verjährungsfrist bei Miet- und Lohnforderungen wollte der Bundesrat ausweiten, und zwar von fünf auf zehn Jahre. Im Nationalrat stiess dieser Vorschlag aber auf breiten Widerstand - er entschied mit 171 zu 9 Stimmen, bei der heutigen Regelung zu bleiben.

In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 84 zu 45 Stimmen bei 59 Enthaltungen gut. Damit geht diese nun an den Ständerat. (mai/sda)

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