16:33 BAUBRANCHE

Asbest: Schmidheiny soll Italien Schadenersatz zahlen

Italien verlangt von Stephan Schmidheiny Schadenersatz. Begründet wird dies mit dem Imageschaden, den der italienische Staat wegen der Asbestverarbeitung durch die Eternit SpA erlitten habe.

In der Vorverhandlung von heute Donnerstag in Turin haben sich drei staatliche Instanzen als Zivilpartei konstituiert. Dies teilte Lisa Meyerhans, Sprecherin des Schweizer Industriellen Schmidheiny, der Nachrichtenagentur sda mit. Es handelt sich dabei um das Ministerratspräsidium (Presidenza del Consiglio dei Ministri), um die Region Piemont und die Provinz Alessandria. Wie Meyerhans erklärte, wird sich die Verteidigung „selbstverständlich mit allen juristischen Mitteln gegen diese absurde Forderung zur Wehr setzen“. Tatsache sei, dass der italienische Staat sich jahrzehntelang um eine Regulierung der Asbestverarbeitung „foutiert“ habe. Zudem haben laut Meyerhans in Italien neben der Eternit SpA gegen 1000 andere Firmen - darunter zahlreiche staatliche Betriebe - Asbest verarbeitet.

Die Versäumnisse des italienischen Staats in der Regulierung der Asbestverarbeitung seien im Urteil des Kassationsgerichts im ersten Eternit-Fall vom 19. November 2014 detailliert nachgezeichnet, so Meyerhans. Demnach habe der italienische Staat die Asbestverarbeitung erst lange nach dem Konkurs der Eternit SpA im Jahr 1986 zu regulieren begonnen. Zwar habe die EU 1983 die Direktive Nr. 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz erlassen. Diese Richtlinie lege die höchstzulässige Asbestfaser-Konzentration in Industrieanlagen fest und hätte in den Mitgliedstaaten bis spätestens Anfang 1987 in nationales Recht übernommen werden sollen. Mit Urteil vom Dezember 1990 hat der Gerichtshof der Europäischen Union laut Meyerhans festgestellt, dass Italien diese Richtlinie nicht umgesetzt und damit gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat. Erst 1991 - fünf Jahre nach dem Konkurs der Eternit SpA - habe der italienische Staat eine entsprechende Direktive erlassen; im März 1992 habe er dann ein allgemeines Asbestverbot verfügt.

Vorsätzliche Tötungen in dutzenden von Fällen

„Den angeblichen Imageschaden aus der Asbestverarbeitung hat sich der italienische Staat selbst zuzuschreiben“, sagte die Schmidheiny-Sprecherin weiter. Was die Asbestverarbeitung durch die Eternit SpA betreffe, so sei bereits im ersten Verfahren nachgewiesen worden, dass die Fabriken in der sogenannten Schweizer Periode (1973-1986) dank grosser Investitionen in die Sicherheit (75 Milliarden Lire) die international geltenden Sicherheitsstandards für die Asbestverarbeitung eingehalten hätten.

Damit droht Stephan Schmidheiny in Italien ein weiterer Asbest-Prozess. Die Turiner Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Tötung in Dutzenden Fällen vor. Die am 12. Mai begonnene entsprechende Vorverhandlung in Turin dürfte mehrere Wochen dauern. Das Gericht wird voraussichtlich im Juli darüber entscheiden, ob der Prozess vor ein Geschworenengericht kommt, und welche Nebenkläger zugelassen sind.

In "Eternit bis" ("Eternit zum Zweiten") - wie der Prozess in Italien genannt wird - geht es um 258 asbestverursachte Todesfälle. Sie betreffen Regionen, in denen sich Asbest-Fabriken der Eternit (Italia) S.p.a. befunden haben. Die von Schmidheiny ab 1976 geführte schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später deren Hauptaktionär. Ein erstes Verfahren gegen Schmidheiny war im November 2014 mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Oberste Gericht in Rom erachtete die Vorwürfe, vorsätzlich eine bis heute andauernde Umweltkatastrophe verursacht zu haben, als verjährt. (mai/sda)

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