14:59 BAUBRANCHE

Asbest: Gewerkschaftsbund fordert runden Tisch

Der Streit um die Bewältigung der Asbestfolgen geht weiter. Knapp zwei Wochen nachdem der Nationalrat eine rückwirkende Verjährungsfrist abgelehnt hat, fordern Gewerkschafter einen runden Tisch zum Thema. Dieser soll sich auch noch einmal mit einem Entschädigungsfonds befassen.

Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) reicht die vom Nationalrat vorgeschlagene Besserstellung von Asbestopfern nicht, wie die Nachrichtenagentur sda schreibt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner will eine opfergerechte Verjährung und einen runden Tisch zur Bewältigung der Asbestkatastrophe. Er kritisierte die erarbeitete Lösung als ungenügend. „Die Politik blendet künftige Asbestopfer aus“, sagt er. Denn wegen der vielen bevorstehenden Renovationen der vor dem Asbestverbot im Jahr 1989 erstellten Gebäude sei mit weiteren Opfern zu rechnen. Er findet die vom Nationalrat verlängerte Verjährungsfrist von zehn auf 20 Jahre viel zu rigide, weil Asbesterkrankungen oft erst 40 Jahre nach dem Kontakt mit dem Stoff ausbrächen.

Der SGB-Präsident tituliert auch den Vorschlag des Bundesrats – eine Verjährungsfrist von 30 Jahren im Gesetz zu verankern – als „schreiendes Unrecht“ und als „nicht ausreichend“. Die Gewerkschafter wollen keine starren Fristen. „Richtig wäre es, die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen“, so der St. Galler SP-Ständerat weiter. Er zeigt sich kompromissbereit: Falls das Parlament davor zurückschrecke, die neue Verjährungsregelung auf alle Personenschäden anzuwenden, könne sie auf die Asbesterkrankungen beschränkt werden.

Wirtschaft in die Pflicht nehmen

Der SGB möchte auch für bereits erkrankte Asbestopfer Massnahmen durchsetzen und fordert einen Entschädigungsfonds. Einen solchen hatte bereits die vorberatende Nationalratskommission vorgeschlagen. „Bereits verjährte Fälle kämen somit durch Genugtuung oder Schadenersatz zu ihrem Recht“, sagt SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Das sei vor allem für Erkrankte gerecht, die nicht unter das Unvallversicherungsgesetz fielen – etwa Mieter von asbestbefallenen Wohnungen oder Angehörige von Arbeitern, die mit der giftigen Faser in Kontakt gekommen sind.

Geht es nach dem SGB, soll der Fonds in erster Linie durch Unternehmen geäufnet werden, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. Aber auch die Kantone stünden in der Pflicht. Grosser Handlungsbedarf bestehe insbesondere beim Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. (sda/mt)

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