19:43 BAUBRANCHE

Arrogante Zürcher BZO?

Teaserbild-Quelle: zvg

Die Revision der Zürcher Bauzonenordnung (BZO) des Stadtrates hat eine Flut von Einsprachen provoziert. Neben der Immobilien- und der Baubranche sprechen sich auch Architekten und Baugenossenschaften dagegen aus. In den nächsten Tagen will der zuständige Stadtrat André Odermatt bekanntgeben, wie weit die Einsprachen in der neuen BZO berücksichtigt werden.

Nicht nur im Zusammenhang mit der Befürchtung einer Zersiedelung der Schweiz ist verdichtetes Bauen in den Siedlungsräumen ein heute allgemein anerkanntes Postulat.Die Revision der Bauzonenordnung (BZO) der Stadt Zürich scheint aber eher das Gegenteil anzusteuern. Investoren, Bauherren und Planer aber auch Baugenossenschaften befürchten eine Ära bürokratischer Unsicherheiten und willkürlich festgelegter Einschränkungen. Angesichts der zahlreichen Einsprachen ist die Befürchtung höherer Planungs- und Baukosten und Mieten auch auf Grund tieferer Ausnützungsmöglichkeiten nicht von der Hand zu weisen.

Die Teilrevision der BZO enthält eine ganze Serie von Einschränkungen gegen verdichtete Nutzungen. Diese behandeln etwa Einschränkungen für Quartierzentren, aber auch Grünräume, Gebäudehöhen oder die Ausnützung. Dies führt zum Beispiel dazu, dass die in Zürich gewichtigen Baugenossenschaften überalterte, zum Teil zwei- bis dreigeschossige Liegenschaften nur noch schwer ersetzen und auf eine höhere Ausnützung verdichten können. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ und der „Tages-Anzeiger“ am Montag berichteten, muss zum Beispiel die Baugenossenschaft Letten auf Ihre Verdichtungspläne am Bucheggplatz wegen neuen BZO, die faktisch schon vor der Beschlussfassung angewendet wird, verzichten.

14 anstatt 22 Wohnungen: Dieses „Zürcher Untergeschoss“ fällt mit der neuen BZO weg. (zvg)

Quelle: zvg

14 anstatt 22 Wohnungen: Dieses „Zürcher Untergeschoss“ fällt mit der neuen BZO weg.


„Zürcher Untergeschoss“ wird gestrichen


Die seit 14 Jahren geltende Praxis, dass Erdgeschosse, sofern ihr Boden auch nur ein Zentimeter unterhalb des gewachsenen Terrains liegt, voll als Wohngeschosse ausgenützt werden können, fällt in der neuen BZO weg. Bei vielen Neubauten wird damit die Ausnützung erheblich vermindert, was zu weniger Verdichtung und zu einer Verteuerung führt – die Zone W2 verliert beispielsweise somit rund 30% ihrer Ausnützung

Bürokratische Willkür anstelle von klaren Regeln?


Die in der neuen BZO aufgeführte Möglichkeit, dass mit den entsprechenden Behörden in gewissen Fällen über die neuen Regeln der BZO hinausgehende Verdichtungen und/oder Gebäudehöhen ausgehandelt werden können stösst auf Kritik. Sie dürfte kleinere Bauträgerschaften diskriminieren, weil sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um langwierige Bewilligungsverfahren ohne sicheren Ausgang durchzustehen. Mit der damit einher gehende Erschwerung und Verunsicherung der Planungsprozesse führt die revidierte BZO eindeutig zu viel Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie in den Bewilligungsprozessen.


Zahlbare Wohnungen?


Nachdem regelmässig Forderung nach genügend zahlbaren Wohnungen ertönen, dürften die Beschränkungen der BZO das Gegenteil bewirken. Damit wird das von der Stadt Zürich prognostizierte Wachstum um 10 Prozent der Bevölkerung bis 2030 wohl in den Agglomerationsgemeinden stattfinden. Eine solche Entwicklung wird das Pendeln in die Stadt weiter anheizen, sowohl was den bis an die Grenzen belasteten ÖV als auch private Verkehrsmittel anbelangt.

Die Aussichten auf eine vernünftige BZO sind eher durchzogen. Es besteht die Gefahr, dass André Odermatt und Stadtratskollegen aus der Einsprachenflut genau so viele Einwendungen berücksichtigen, die sie für eine mehrheitliche Zustimmung benötigen. Auch das wäre für Zürich kein Gewinn, denn Planungsunsicherheit und Willkür sind Gift nicht nur für die Immobilien- und Bauwirtschaft. (mai)

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