Anbau passt in keine rechtliche Kategorie
Für dieses Projekt gibt es zumindest für Juristen keine Worte, weil es in keine rechtliche Kategorie passt: Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals plant bei einer ihrer Siedlungen im Zürcher Kreis Fünf einen multifunktionalen Anbau. Ein Anwohner wehrte sich dagegen – jedoch erfolglos.

Das geplante Projekt: ein multifunktionales, filigranes Gerüst ohne rechtliche Bezeichnung. (zvg).
Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals plant bei ihrer Wohnsiedlung am Zürcher Röntgenplatz einen ausgefallenen Erweiterungsbau: Im Hof soll ein dreistöckiges, pergolaähnliches Bauwerk zu stehen kommen. Es kann sowohl Velos als Unterstand dienen, als auch den Kindern als Spielplatz, den Pflanzen als Gerüst zum Emporranken und den Genossenschaftern als Aufenthaltsort.
Doch gegen den filigranen, rund neun Meter hohen Holzbau aus der Feder des Architekten Raymond regte sich Widerstand. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet, passt es in keine rechtliche Kategorie. Das Baurekursgericht habe von einer „Baute sui generis“ gesprochen, schreibt die Zeitung. Gleichzeitig hatte man beim Gericht darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass es keinen rechtlichen Begriff für das Gebilde gibt, noch lange kein Grund ist, das Projekt nicht zu bewilligen. Denn wie die NZZ weiter berichtet, hatte ein Anwohner Beschwerde gegen die Baubewilligung eingelegt, dies jedoch ohne Erfolg. (mai)
Den Artikel der NZZ finden Sie hier: www.nzz.ch
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