«Aminona» kann realisiert werden
nachdem der Bundesrat im Verlauf des Verfahrens das Schutzobjekt «Aminona» aus dem Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung gestrichen hatte. Laut Bundesgericht ist die Beschwerdeberechtigung der drei Vereinigungen damit weggefallen, was dazu führt, dass diese den Quartierplan «Aminona-Ost» nicht anfechten können.