17:41 BAUBRANCHE

Am Zürichsee fällt Wohnprojekt ins Wasser

Die Gemeinde Wangen SZ und die Kibag AG wollten am Zürichsee bei Nuolen eine Wohnüberbauung samt Yachthafen errichten. Doch nun fällt das Projekt, das vor 15 Jahren erstmals vorgestellt worden war, ins Wasser. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts bestätigt und damit den Bedenken der Umweltschützer Recht gegeben.

Mit dem Entscheid der Richter kann der Zürichsee bei Wangen SZ nicht für eine Wohnüberbauung aufgeschüttet werden. Wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt, hätte der Kanton die vorgesehenen Schüttungen und Überbauungen auf planerischer Ebene gar nicht bewilligen dürfen. Das öffentliche Interesse am Gewässerschutz überwiege die privaten Interessen des Kieswerks Kibag, das die Überbauung hatte realisieren wollen. Das Gelände der Kibag am Ufer des Zürichsees in Wangen sollte auf einer Fläche von 51'000 Quadratmetern umgestaltet werden: In Nuolen See hatte man eine Siedlung mit 60 Wohneinheiten, ein Bootshafen, öffentliche Wege sowie Flachwasserzonen geplant. Zudem wollte die Gemeinde auf der Halbinsel Nuolen ein Schwimmbad errichten.

Im Herbst 2013 hatte das Schwyzer Verwaltungsgericht eine Beschwerde von Umweltorganisationen gegen das Vorhaben gutgeheissen. In der Folge zogen die Kibag und die Gemeinde das Urteil an das Bundesgericht weiter. Dieses lehnte die Beschwerde aber ab, wie die Kibag sowie die Organisationen Aqua Viva und Ripa Inculta heute Freitag mitteilten. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die durch den Kiesabbau geschaffenen Buchten als Teil des Sees und nicht als Industriebrache zu betrachten sind. Deshalb dürfen die Buchten nicht dem im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Schutz entzogen werden. Damit hätte der Regierungsrat die Aufschüttungen deshalb nur bewilligen dürfen, um Flachufer zu schaffen, nicht aber für eine Wohnüberbauung, die auch an einer anderen Stelle realisiert werden könnte.

Wohnanlagen verunmöglichten eine naturnahe Ufergestaltung

Im Vergleich zum heutigen Zustand mit einer industriellen Nutzung der Bucht hätten die Pläne der Kibag zwar eine Verbesserung bedeutet. Das Gebiet habe aber ein hohes ökologisches Potential, schreibt das Bundesgericht weiter. Weil die Ufer kaum überbaut seien und die vorhandenen Kiesindustrieanlagen in absehbarer Zeit stillgelegt würden, bestehe Raum für Revitalisierungsmassnahmen. Die geplanten Wohnanlagen würden eine naturnahe Gestaltung des Ufers verunmöglichen.

Das Bundesgericht anerkennt, dass sich mit seinem Entscheid der Kiesabbau in Nuolen und somit auch die Belastung der Anwohner durch diese Industrie verlängern könnte. Es wertet den möglichen Nutzen einer ökologischen Aufwertung aber höher und verweist darauf, dass die Verzögerung in Anbetracht der schon fast seit hundert Jahren praktizierten Kiesausbeutung nicht entscheidend ins Gewicht fallen.

Wie die Kibag mitteilt, bleibt nun die bisherige Nutzung mit dem Kiesverlad auf die Lastschiffe bis auf absehbare Zeit bestehen. Mit dem Bundesgerichtsurteil sei eine hohe ästhetische Aufwertung des ganzen Gebietes auf längere Sicht vertan worden. (mai/sda)

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