18:49 BAUBRANCHE

Alte Sarner Villa bedroht Leib und Leben

Weil sich eine Hausbesitzerin in Sarnen OW geweigert hatte, ihre denkmalgeschützte Villa zu sanieren, stürzt das Haus nun ein. Die Trümmer landen auf der Strasse. Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen muss die Eigentümerin bezahlen.

Die Villa Landenberg in der Obwaldner Gemeinde Sarnen war einst ein Juwel: Auf der Homepage des Schweizer Heimatschutzes ist die Rede «von einem dreigeschossigen, verputzten Massivbau mit grossem Mansarddach und zwei seitlichen, zweigeschossigen Annexbauten». In der Mitte der dreiachsigen, von einem krönenden Rundgiebel geschmückten Hauptfassade sind drei Balkone eingebracht. Das Prachtshaus befindet sich an bester Lage und ist zudem in eine wunderschöne parkähnliche Umgebung eingebettet. Der Garten ist mit Wasserbecken, üppiger Bepflanzung und einem Holzhäuschen ausgestattet.

Das hört sich nach Idylle an, doch das ist längst Vergangenheit. Heute sieht die Villa Landenberg aus, die seit den neunziger Jahren unbewohnt ist, als hätte eine Bombe eingeschlagen. In der Hauptfassade klafft ein Riesenloch, deren Bestandteile liegen wild verteilt auf der Veranda. Und das ist gefährlich. «Es ist nicht ausgeschlossen, dass Mauer- oder andere Bauteile bis auf die darunterliegende Landenbergstrasse fallen können», teilte Alois Abegg, Leiter des Sarner Bauamtes, der «Neuen Obwaldner Zeitung» mit.

Dass die Sache gefährlich ist, hat, so absurd es tönt, ihre Vorteile. Damit hat die Gemeinde etwas in der Hand – gegen die Besitzerin des Hauses, die sich gegen die Unterschutzstellung des Hauses juristisch (und vergeblich) zur Wehr gesetzt hatte und die Villa verlottern liess. Damals konnte die Gemeinde nichts dagegen tun, denn es gibt im Kanton Obwalden keine Unterhaltspflicht für Schutzobjekte. Man kann sie in aller Ruhe verrotten lassen, egal wie sehr sie das Ortsbild prägen oder wie historisch wertvoll sie sind. Doch wenn Gefahr im Verzug ist, ändert sich die Lage. Inzwischen wurde unterhalb der Villa eine Holzpalisade errichtet. Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen werden der Eigentümerin in Rechnung gestellt.

Wie es nun weitergeht, ist allerdings unklar. Ein Gebäude, welches das Ortsbild verschandelt und eine Gefahr ist, kann man abreissen. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Haus, wird die Sache allerdings komplizierter. Ein Gebäude ist nur dann nicht mehr denkmalgeschützt, wenn es irreparabel beschädigt ist. (cet)

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