15:11 BAUBRANCHE

Ab 2020 gelten strenge Auflagen

Teaserbild-Quelle: Wanye National Forest/Flickr

Für Neubauten in der Europäischen Union gelten ab Ende 2020 strenge Energiesparauflagen. Vertretern der Mitgliedstaaten, von EU-Kommission und Europaparlament gelang ein Durchbruch in den bereits lange festgefahrenen Verhandlungen.

Wanye National Forest/Flickr

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Arbeiter montieren Solarpanels.

Nach den neuen Energiestandards müssen Neubauten im Privatsektor ab 31. Dezember 2020 und im öffentlichen Sektor ab Ende 2018 an einen äusserst niedrigen Energieverbrauch aufweisen ("Nahe-Null-Energiegebäude"). Dies mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen geschehen. Allerdings müssen die europäischen Energieminister dem Kompromiss noch offiziell zustimmen. Dies gilt nach der grundsätzlichen Einigung als Formalie. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann die Richtlinie innerhalb zweier Jahre nach Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.

Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass Neubauten nicht nur hohe Energiesparstandards aufweisen sondern auch zu einem grossen Teil erneuerbare Energie nutzen müssen. So soll der Energieverbrauch unter dem Strich gegen Null tendieren. Auch für Renovationen, bei denen mehr als ein Viertel des Gebäudewerts wieder in Stand gesetzt wird, gelten strenge Auflagen. Für öffentliche Gebäude sind die Vorschriften schon zwei Jahre früher verbindlich. Auch soll hier soll es Anreize geben, den Bestand entsprechend zu sanieren. Das neue Gesetz werde den Konsumenten helfen, energieeffiziente Gebäude zu kaufen oder zu mieten, erklärte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs. "Es gibt den Bürgern die Chance im Kampf gegen den Klimawandel mitzumachen und gleichzeitig Geld zu sparen."

Aufgrund der grossen klimatischen Unterschiede in den 27 EU-Staaten wird die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie den Mitgliedstaaten aber überlassen. Bis 2012 müssen sie der EU-Kommission ihre jeweiligen Strategien vorlegen. (sda)


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