15:10 BAUBRANCHE

Aargauer Gewässerschutz verstösst teils gegen Bundesrecht

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Die Aargauer Regierung hat bei der Umsetzung der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung gegen Bundesrecht verstossen. Auf Antrag von Umweltverbänden und Fischereiverband hat das Verwaltungsgericht vier Bestimmungen der Vollzugsverordnung aufgehoben. Die Organisationen hatten die kantonale Auslegung von „dicht überbauten Gebieten“ moniert.

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Die Umweltverbände wollen bundeskonformen Schutz für die Gewässer des Kantons.

Die Umweltverbände WWF, BirdLife, Pro Natura und der Fischereiverband hatten die kantonale Auslegung von „dicht überbauten Gebieten“ stark kritisiert. In den Erläuterungen des Entscheides der eidgenössischen Räte im März 2010 werden Quartiere in Basel am Rhein oder in Zürich an der Limmat genannt. Der Regierungsrat habe jedoch kurzerhand sämtliche Bauzonen für "dicht überbaut" erklärt, beanstandeten die Verbände. Damit habe er die Umsetzung der Gewässerräume umgehen und an den bisherigen, kleineren Abständen festhalten wollen. Gegen diesen Entscheid reichten die Verbände einen Normenkontrollantrag ein. Ende September wurde dieser Antrag nun vollumfänglich gutgeheissen, wie das Gericht heute mitteilte. Damit werden vier Bestimmungen aufgehoben.

Laut dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau wird das Urteil direkte Konsequenzen haben: Weil 13 Prozent der 3000 Kilometer Gewässer des Kantons in Bauzonen liegen, will der Kanton nun prüfen, wie in Gemeinden, in denen Bauzonen an Gewässer grenzen, konkret vorgegangen werden muss, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mitteilte. - Der Kanton Aargau bedauert den Entscheid. Ein „pragmatischer Ansatz“ werde verunmöglicht. Die Vollzugsverordnung sei im Bestreben erlassen worden, im Spannungsfeld zwischen Ökologie, Hochwasserschutz und Siedlungspolitik eine ausgewogene Lösung zu finden.

Die Verbände zeigten sich erfreut, dass der Aargau verpflichtet wird, das Gewässerschutzgesetz umzusetzen und Gewässerräume auszuscheiden. Die Verbände boten zudem an, bei der Umsetzung des Gewässerschutzes mitzuarbeiten und gute Lösungen zu suchen. (mai/sda)

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