14:40 BAUBRANCHE

53-Millionen-Kredit war in Ordnung

Der Weg zur Sanierung des Bieler Strandboden-Gymnasiums ist frei: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Kreditbeschluss des Regierungsrats für die Sanierung der bestehenden Schulgebäude abgewiesen.

Die von einer Privatperson eingereichte Beschwerde richtete sich gegen einen Kredit von 53 Millionen Franken für die Sanierung des Gebäudekomplexes aus der Feder von Max Schlup. Die bernische Regierung hatte den Kredit in eigener Kompetenz als sogenannte gebundene Ausgabe genehmigt, weil sie sich den Standpunkt gestellt hatte, dass der Erhalt der Schulanlagen Pflicht des Kantons Bern sei und damit eine gebundene Ausgabe. Indes machte der Beschwerdeführer geltend, es handle sich hierbei nicht um gebundene Ausgaben. Seinem Dafürhalten nach hätte der Kredit darum vom Grossen Rat bewilligt und dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen.

Wie der Kanton mitteilt, bestätigte nun das Bundesgericht die Einstufung als gebundene Ausgaben. Das Bundesgericht hatte dazu die einzelnen Ausgabeposten, namentlich für die Fassade, den Innenausbau und die Haustechnik überprüft. In der Gesamtbetrachtung kam es ausserdem zum Schluss, dass sowohl Sanierung als auch Erhalt der vorhandenen Bausubstanz der Sicherung des Schulbetriebs dienen. Der Kredit sei damit zu recht nicht dem Finanzreferendum unterstellt worden, heisst es weiter in der Mitteilung.

Heimatschutz zog sich zurück

Die Sanierung des Gymnasiums hatte im Vorfeld während Jahren für heftige Diskussionen gesorgt. Unter anderem bekämpfte der Berner Heimatschutz das Projekt, weil es seiner Ansicht nach den Charakter von Schlups Baudenkmal zerstört. Dennoch verzichtete der Heimatschutz auf einen Gang vor Bundesgericht. Die Chance, dort Recht zu bekommen, beurteilte er als zu unsicher. Zumal der Heimatschutz bereits März vor dem bernischen Verwaltungsgericht abgeblitzt war. Ein Baudenkmal sei nur dann ein Baudenkmal, wenn es auch im Bauinventar als solches eingetragen sei, begründete das Verwaltungsgericht damals sein Urteil. Der Heimatschutz akzeptierte es trotz „grossen Unbehagens“. Er anerkennt die Notwendigkeit einer Sanierung und baulichen Erweiterung, wendet sich aber nach wie vor gegen die Art und Weise, wie dies geplant ist. Vielmehr brauche es eine Sanierung nach denkmalpflegerischen Grundsätzen.

Der Beginn der Sanierungsarbeiten ist für 2014 vorgesehen. Zudem sind noch nicht alle Einsprachen erledigt: Noch hängig sind Einsprachen gegen den Erweiterungsbau und den Bau von Provisorien.

Das Projekt war im „baublatt“ vorgestellt worden. Den Artikel mit Zusatzinformationen finden sie hier:www.baublatt.ch/strandboden

Hintergründe zum Streit um die Sanierung lesen Sie hier:

Baudenkmal seit Jahrzehnten sanierungsbedürftig vom 31. März 2010

Schlups Baudenkmal wird saniert vom 8. April 2011

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