262 Verstösse gegen NIV
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) behandelte 2013 insgesamt 262 Fälle von möglichen Verstössen gegen die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Von diesen führten 183 zu Strafanzeigen an das Bundesamt für Energie.
Bei 102 dieser 183 Fälle ging es um das Installieren ohne Bewilligung. Über ein Drittel dieser Fälle oder 36 Prozent betrafen Personen oder Betriebe mit Wohnsitz oder vielmehr Sitz in einem EU-Staat. - Des Weiteren ging es in fünf Fällen um Kontrollen ohne Bewilligung. Und in 75 Fällen verletzte ein Bewilligungsinhaber sein Pflichten. (mai/mgt)