18:13 BAUBRANCHE

2,5 % Zunahme der ausländischen Arbeitnehmer im Baugewerbe

Der „9. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU“ stellt fest, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen in den letzten elf Jahren stark zur positiven Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung beigetragen hat. Schweizer Unternehmen konnten damit fehlende Fachkräfte verstärkt im EU-Efta-Raum suchen. Das gilt schon fast traditionell besonders für das Baugewerbe.

Laut Seco belief sich die Netto-Zuwanderung von 2002 bis 2012 auf durchschnittlich 63'300 Personen pro Jahr. Dabei stammten 38'400 aus dem EU-Efta-Raum, davon gut 42 Prozent aus Deutschland und 19,5 Prozent aus Portugal. In den 10 Jahren davor, 1991 bis 2001 betrug die Nettozuwanderung lediglich 26'400 Personen. Im vergangenen Jahr 2012 betrug die Netto-Zuwanderung 73'000 Personen. In gewissem Sinn ist die Herkunft der Zuwanderung auch etwas ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Situation in Europa. Während sich seit 2008 die Zuwanderung aus Deutschland verringerte, stieg sie aus den südlichen und östlichen EU-Ländern.

Der Arbeitsmarkt hat die Zuwanderung seit 2002 gut absorbiert. Seit damals hat die Zahl der Erwerbstätigen um 565'000 zugenommen. Das Seco sieht keine signifikanten Verdrängungseffekte. Gemäss SECO hat die Zuwanderung die Arbeitslosenquote lediglich bei Hochqualifizierten um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Der Gewerkschaftsverband sieht diesen Bericht weniger positiv, vor allem für Branchen, in denen keine Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen bestehen.

Was ist mit der Südschweiz?

Viele Untersuchungen und Erhebungen in der Schweiz schliessen oft nur die deutsch- und französischsprachige Schweiz mit ein. Diesen Eindruck gewinnt man auch, angesichts der Situation in der Südschweiz. Der Tessin mit einem Ausländeranteil von über 42 Prozent an der Gesamtbeschäftigung, teilweise basierend auf den zirka 55'000 Grenzgängern, liegt mit seiner Arbeitslosenrate 50 Prozent höher als der schweizerische Durchschnitt. Hinzu kommen die Firmen, die von Italien aus im Tessin arbeiten, die mehr schlecht als recht kontrolliert werden können und die Schikanen der italienischen Bürokratie für Schweizer Unternehmen, die es aus dem Tessin heraus versuchen, in Italien tätig zu sein. Alle diese Aspekte lassen den Schluss zu, dass man gerade für die Südschweiz den Erfolg des Freizügigkeitsabkommens differenzierter beurteilen müsste.

SBV sieht sich bestätigt

Gemäss dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) bestätigt der Bericht, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe durch die paritätischen Kommissionen intensiv kontrolliert werden. Die strikte Einhaltung des Landesmantelvertrages LMV schaffe für alle Bauunternehmer gleich lange Spiesse und damit faire Chancen im Markt. Mit Mindestlöhnen von 4800 Franken für Hilfsarbeiter, 5770 für einen Facharbeiter und knapp 6000 Franken für einen gelernten Maurer, Löhne gerechnet in 12 Monatszahlungen, gehört der LMV laut SBV zu den arbeitnehmerfreundlichsten Gesamtarbeitsverträgen der Schweiz. Hinzu kommt die Frühpensionierung mit 60 Jahren und sechs Wochen Ferien ab 50.

Die Zunahme der entsandten Arbeitskräfte um 2,5 Prozent am gesamten Beschäftigungs-Volumen im Schweizer Baugewerbe zeigt auch die grosse Anziehungskraft der Schweizer Bauwirtschaft für Arbeitnehmer aus der EU, in der einige Länder unter der Immobilienkrise leiden. In Spanien ist das Bauvolumen seit 2007 von 200 auf 80 Milliarden Euro gefallen, in Portugal von 20 auf 13 Milliarden Euro, während in der Schweiz im gleichen Zeitraum die Bautätigkeit um etwa 15 Prozent zugenommen hat.

Als wichtige Stütze des Schweizer Bauhauptgewerbes sieht der SBV nach wie vor die Südeuropäer. Die Portugiesen mit ihrem Anteil von 28,4 Prozent, die Italiener mit 12,2 Prozent sind immerhin über 40 Prozent der Beschäftigung. Stabil bleibt dabei mit 37 Prozent der Anteil der Schweizer. Erwähnenswert ist auch der Anteil der Deutschen mit 4,4 Prozent und der Anteil der Spanier mit 3,2 Prozent. Die übrigen Arbeitnehmer stammen vor allem aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Insgesamt nimmt der SBV mit Genugtuung Kenntnis vom neuesten Bericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. (mai)

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