18:12 BAUBRANCHE

100 Schweizer Kläranlagen müssen aufrüsten

Bei Kläranlagen an belasteten Gewässern muss während der nächsten 20 Jahre eine zusätzliche Reinigungsstufe gegen Spurenstoffe eingebaut werden. Dies verlangt das neue Gewässerschutzgesetz, das per Januar 2016 in Kraft tritt. – Es wird mit Kosten von rund 1,2 Milliarden gerechnet.

Im Abwasser befinden sich zahlreiche Mikroverunreinigungen. Darunter Hormone, Kosmetika, Medikamente oder Biozide. Obwohl der Ausbaustandard der Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz relativ hoch ist, belasten diese Substanzen die Gewässer. Darum müssen gemäss dem neuen Gewässerschutzgesetz grosse Kläranlagen und Kläranlagen an besonders belasteten Gewässern entsprechend ausgebaut werden. Davon sind rund 100 Abwasseranlagen (ARA) betroffen, insgesamt gibt es in der Schweiz über 700.

Die Eawag – das Wasserforschungsinstitut der ETH – war wesentlich an der Erarbeitung der Wasserqualitätsstandards beteiligt und hat entsprechende technische Massnahmen für die Kläranlagen mitentwickelt. Am Infotag der Eawag, der heute an der EPFL in Lausanne stattfand, verschafften sich rund 200 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft einen Überblick über die aktuelle Situation in der Schweiz und den neusten Stand der Forschung im Bereich der Entsorgung von Spurenstoffen.

„Mit dem Bau zusätzlicher Reinigungsstufen zur Elimination von Spurenstoffen in ausgewählten ARA übernimmt die Schweiz international eine Pionierrolle im Gewässerschutz“, erklärte Michael Schärer, Leiter der Sektion Gewässerschutz beim Bundesamt für Umwelt, an der Veranstaltung. Damit werde der Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften und der Trinkwasserressourcen verbessert.

„Kein biologisches Verfahren, das Spurenstoffe ausreichend eliminiert“

Bei der Entfernung der Spurenstoffe aus dem Abwasser haben sich zwei Verfahren bewährt: Die Behandlung mit Ozon – die Ozonung – oder mit Pulveraktivkohle. Im Rahmen verschiedener Forschungsprojekten wird derzeit allerdings auch untersucht, ob die biologische Abwasserreinigung, die bei heutigen ARA zum Standard gehört, weiter optimiert werden könnte, um den Abbau von Mikroverunreinigungen zu verbessern. Eawag-Forscher Adriano Joss zieht jedoch ein ernüchterndes Fazit: „Nach dem aktuellen Stand unseres Wissens gibt es nach wie vor kein biologisches Verfahren, das die Spurenstoffe ausreichend aus dem Abwasser eliminiert.“ Deshalb gelte nach wie vor: Die biologische Stufe in kommunalen Kläranlagen sollte mit einer nachgeschalteten Stufe – also einer Ozonung oder Aktivkohlebehandlung – ergänzt werden, um die Zielvorgaben zu erreichen. „Die Strategie, die der Bund eingeschlagen habe, sei damit richtig, so Joss. Zudem biete die Einführung einer vierten Reinigungsstufe auch eine Chance für den Wissens- und Industriestandort Schweiz.

Neu werde jedoch auch über eine Kombination der beiden Verfahren nachgedacht: „Je nach Standort kann dies sogar zu tieferen Kosten führen, wenn man den Betriebsaufwand mitrechnet“, sagt Joss. Solche Fragen werden derzeit in Forschungsprojekten geklärt

Nicht jedes Abwasser eignet sich für eine Ozonbehanldung

„Die Ozonung ist ein Verfahren, das im allgemeinen sehr gut funktioniert“, sagte Umwelttechniker Urs von Gunten von der Eawag und der EPFL. Bei speziell belasteten Abwässern, etwa aufgrund von Einleitungen aus Industrie oder Gewerbe, können bei diesem Verfahren problematische Nebenprodukte entstehen. „Enthält das Wasser beispielsweise hohe Konzentrationen Bromid, bilden sich bei der Ozonung möglicherweise zu hohe Konzentrationen des potenziell krebserregenden Bromats.“ Von Gunten und sein Team haben einen fünfstufigen Test entwickelt, mit dem sich beurteilen lässt, ob sich ein Abwasser für eine Ozonbehandlung eignet.

Finanzierung über verursachergerechte Abgabe

Der Ausbau der Kläranlagen wird über eine bis 2040 befristete, verursachergerechte Abwasserabgabe finanziert. Das heisst: Jede ARA zahlt pro angeschlossenem Einwohner neun Franken an den Bund. Damit können gemäss Eawag 75 Prozent der notwendigen Erstinvestitionen von total 1,2 Milliarden Franken bezahlt werden. Sobald eine ARA mit der zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet ist, sei sie von der Abgabepflicht befreit. (mai/mgt)

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