Immaterialgüterrecht: Streit ums geistige Eigentum: «Wer hat’s denn erfunden?»
Streit ums geistige Eigentum: «Wer hat’s denn erfunden?» Das Immaterialgüterrecht umfasst das Urheber-, Patent-, Design- und Markenrecht. Mit seinen Berührungspunkten zum Wettbewerbs- und Firmenrecht ist es so komplex, dass nur noch spezialisierte Rechtsberater über den notwendigen Durchblick verfügen.