Strassenbau: Grünes Licht vom Bundesverwaltungsgericht für den Twanntunnel
Ein Umfahrungstunnel soll die Bielerseegemeinde Twann vom Durchgangsverkehr entlasten. Gegen das Projekt waren Einsprachen eingegangen. Diese hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar teilweise gutgeheissen, die Plangenehmigung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat es jedoch geschützt.
Quelle: Ligong Wang, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Idylle am Bielersee: das Dorf Twann. Künftig soll ein Umfahrungstunnel für weniger Durchgangsverkehr sorgen.
Der Twanntunnel soll an den bestehenden Ligerztunnel anschliessen, sodass der Durchgangsverkehr um das Dorf herum durch den Berg geführt werden kann. Nach seiner Fertigstellung soll die bestehende Ortsdurchfahrt rückgebaut und ortsverträglich umgestaltet werden. Dabei will man die Bedingungen für den Velo- und den Fussverkehr verbessern und attraktive öffentliche Räume schaffen.
Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist das Auflageprojekt für das Ostportal mit dem Halbanschluss Twann rechtskräftig und die Realisierung des Tunnels kann nun vorangetrieben werden. Beim Bundesgericht seien keine Beschwerden zu diesen Urteilen eingegangen, schreibt die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern in ihrer Medienmitteilung.
Astra will sich für eine rasche Realisierung einsetzen
Wie es weiter heisst, ist für die Detailprojektierung, die Ausschreibung und den Bau ist das Bundesamt für Strassen (Astra) zuständig. Das Tiefbauamt des Kantons Bern ist nicht mehr in das Vorhaben involviert. Der Kanton wird sich beim Astra für eine rasche Realisierung des Tunnels einsetzen, damit das Dorf Twann möglichst bald vom Durchgangsverkehr befreit wird.
Der Kanton will sich beim Astra für eine rasche Umsetzung des Tunnels einsetzen, damit das Dorf Twann möglichst bald vom Durchgangsverkehr befreit wird. (mgt/sda/mai)