06:41 BAUPROJEKTE

Kanton Bern will keinen Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen

Teaserbild-Quelle: Seth, Unsplash

Zwischen Windrädern und bewohntem Gebiet will die Berner Kantonsregierung keinen Mindestabstand. Das geht aus einer Antwort auf eine Motion aus den Reihen der SVP hervor. Grossratsmitglieder der SVP hatten klare Abstandsregeln für den Bau von Windrädern in der Nähe von Wohngebieten gefordert, abhängig von abhängig von der Grösse der Windräder.

Auf diese Weise wollten die Motionäre dafür sorgen, dass Lärmbelästigung für die Anwohnerschaft reduziert und Lärmschutzvorschriften eingehalten werden. Ausserdem könnten Windräder durch die visuelle Beeinträchtigung und der Schattenwurf durch die Rotorblätter die Lebensqualität erheblich beeinflussen. Die Ratsmitglieder bezogen sich weiter auf Studien, gemäss derer Windkraftanlagen Schlafstörungen oder Stress auslösen können. Durch eine Festlegung eines Mindestabstands würden die Bedenken der Bevölkerung ernst genommen werden, was zu einer höheren Bereitschaft führe, Windkraftprojekte zu unterstützen, argumentierten die sie weiter.

Eignen sich starre Abstandsvorschriften nicht als Instrument?

Mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen aktuell unmöglich, Windturbinen beliebig nahe an besiedeltem Gebiet zu bauen, so die Begründung des Regierungsrats für seine Haltung. Bei der Planung von Windenergiegebieten würden die Anliegen der Bevölkerung berücksichtigt, wobei Gemeinden ein Mitspracherechtmbesitzen würden. Generell seien starre Abstandsvorschriften kein geeignetes Instrument, hiess es weiter. Nur eine den lokalen Begebenheitenmangepasste Betrachtung könne den Schutz der Bevölkerung vormnegativen Auswirkungen gewährleisten.

Zudem verwies der  Regierungsrat  auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Energie aus dem Jahr 2019, das die Einführung einernMindestdistanz von Windrädern zu bewohnten Gebäuden als nicht bundesrechtskonform einstufte. (sda/mai)


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