Grosser Rat: Pharmakonzern Roche darf Bau 52 in Basel abreissen
Der Pharmakonzern Roche kann das Bürohochhaus 52 in Basel abreissen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch entschieden, das Gebäude nicht unter Schutz zu stellen. SP, Grüne und Basta scheiterten mit dem Vorhaben, den Bebauungsplan entsprechend abzuändern.

Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / LBS_SR04-038598
Luftaufnahme des Roche-Areals mit dem Bau 52 (rechts unten), Ende der 90er- anfangs der Nuller-Jahre. Mit seinen 62 Metern Höhe war er eine Landmarke des Areals. Heute verschwindet er beinahe zwischen den übrigen Bauten, darunter die beiden 178 respektive 205 Meter hohen Türme aus der Feder von Herzog & de Meuron.
Mit 50 zu 45 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte das Parlament gegen die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Der Grosse Rat folgte dem Ratschlag der Regierung sowie der Minderheit der Bau- und Raumplanungskommission (BRK), den Bebauungsplan für das Roche-Areal Süd im Wettsteinquartier unverändert abzusegnen.
Die Kommissionsmehrheit wollte in ihren Änderungsanträgen
den Bau 52, ein Hochhaus von Roland Rohn aus dem Jahr 1960, ins
Denkmalverzeichnis aufnehmen. Das 62 Meter hohe Bürogebäude steht gleich neben
dem 2015 erstellten 178-Meter-Turm Bau 1. Zudem verlangte die BRK-Mehrheit,
einen öffentlichen Fussweg durch das Areal sowie eine Verbreiterung der
Solitude-Promenade im Bebauungsplan zu verankern.
Die Fraktionen LDP, FDP, Mitte-EVP, SVP und GLP lehnten diese Änderungen ab und setzten sich damit gegen die Ratslinke durch. Beide Seiten stuften Bau 52 zwar als schutzwürdig ein, doch bei der Frage der Schutzfähigkeit, also ob das Hochhaus in einem verhältnismässigen Ausmass saniert werden kann, schieden sich die Geister. Die Debatte im Grossratssaal dauerte über zwei Stunden.
Debatte um Sanierungsmöglichkeiten für Bau 52
Salome Bessenich (SP), Sprecherin der BRK-Mehrheit, verwies
auf ein Obergutachten und folgerte, dass eine energetische Sanierung von Bau 52
möglich sei. Sie verwies darauf, dass sich Roche bestimmte Auflagen selbst
auferlegt habe, etwa bei der Erdbebenertüchtigung.
Bestimme jeder Eigentümer die Auflagen selbst, werde der
Denkmalschutz ausgehöhlt, sagte Bessenich. Sie betonte, dass die
Änderungsanträge der BRK-Mehrheit die Optionen für den Bau eines allfälligen
dritten Roche-Turms nicht einschränke. Lediglich eine Autovorfahrt müsste mit
dem Erhalt von Bau 52 eingeschränkt werden, was zumutbar sei.
Ivo Balmer (SP) fügte hinzu, dass es bei den Forderungen für
einen Erhalt von Bau 52 nicht etwa um Nostalgie gehe. Innovation bedeute
Renovation und nicht Abbruch.
Die Kommissionsminderheit kam hingegen zum Schluss, dass
eine energetische Sanierung sowie eine Erdbeben- und Brandschutzertüchtigung
von Bau 52 nicht verhältnismässig sei und mehr zu einem Ersatz statt zu einem
Erhalt führe.
Michael Hug (LDP) hielt als Sprecher der
Kommissionsminderheit fest, dass das Hochhaus nur mit gravierenden Eingriffen
erhalten werden könne. «Damit wäre der Bau kaum ein authentisches Denkmal mehr»,
sagte Hug.
Auch eine Verankerung eines Wegs durch das Areal von der
Grenzacherstrasse zur Solitude-Promenade im Bebauungsplan lehnte er ab. Dies
komme einer materiellen und formellen Enteignung gleich und könne
Entschädigungsforderungen zur Folge haben.
Öffentlicher Weg durchs Areal bleibt freiwillig
Auch Baudirektorin Esther Keller (GLP) hielt fest, dass die
Forderungen der BRK-Mehrheit die Eigentumsrechte von Roche eingriffen. Ein
überwiegendes öffentliches Interesse sei damit nicht gegeben.
Auch FDP-Fraktionssprecherin Silvia Schweizer warnte davor,
sich in «unternehmerische Entscheidungen einzumischen», was die Verlässlichkeit
in den Wirtschaftsstandort Basel untergrabe.
Jo Vergeat (Grüne) und Brigitta Gerber (Basta) machten sich
für eine Durchlässigkeit des Areals durch eine Durchwegung und einen
vereinfachten Zugang vom Quartier zum Rhein stark.
SVP-Fraktionssprecher Pascal Messerli hingegen sah keinen
Grund dazu, weshalb man «überall hindurchspazieren» und dies in einem
Bebauungsplan festhalten solle.
Option auf dritten Turm offenhalten
Der Bebauungsplan, wie er vom Parlament abgesegnet wurde, bildet die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Areals Süd. Roche möchte dort eine Grünanlage und ein neues Gebäude errichten und sich langfristig die Option auf einen dritten Turm offenhalten. Dafür will das Pharmaunternehmen bestehende Bauten wie etwa 52 sowie den Gebäuderiegel beim Rhein abreissen. Der alte Verwaltungsbau 21 von Rudolf Salvisberg soll hingegen bleiben, Bau 27 verschoben werden.
Mit dem Bebauungsplan steht es dem Konzern frei, ob er die
Grünanlage als Privatpark nutzen oder öffnen will. Dasselbe gilt für die
Solitude-Promenade: Roche machte gemäss Kommissionsbericht das Angebot, diesen
stark genutzten Fuss- und Veloweg um drei Meter zu verbreiten. Die
Kommissionsminderheit vertraute diesen Zusagen, wollte dies im Gegensatz zur
Mehrheit aber nicht vorschreiben. (sda)