15:51 BAUPROJEKTE

Go für die Modernisierung des Regionalflughafens Samedan

Teaserbild-Quelle: Natasha Kovtun, Unsplash

Grünes Licht für die Modernisierung des Regionalflughafens Samedan GR und für die Anpassung der zivilen Betriebszeiten, der Bewegungskontingente sowie des Flugplatzperimeters des Militärflugplatzes Payerne VD: Der Bundesrat hat die angepasste SIL-Objektblätter genehmigt.

Rega-Helikopter (Symbobild)

Quelle: Natasha Kovtun, Unsplash

Helikopter der Rega (Symbolbild)

Touristisch, wirtschaftlich und verkehrstechnisch ist der Regionalflughafen Samedan für Graubünden eine wichtige Infrastruktur: Er dient nicht nur dem gewerbsmässigen Flugverkehr, sondern auch etwa der Rega, Swiss Helicopter und Heli Bernina als Ausgangsort  für Rettungs- und Arbeitsflüge mit dem Helikopter. Nachdem die bestehende Flughafeninfrastruktur in die Jahre gekommen ist und nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht, soll in Samedan eine neue, moderne Helikopterbasis entstehen. Die Anpassung des Objektblattes Samedan schafft die Voraussetzung für das Bauprojekt. 

Als einer von drei Militärflugplätzen der Schweizer Armee ist der Militärflugplatz Payerne Hauptstandort der Schweizer Luftwaffe. Von hier starten sowohl Militärmaschinen für Operationen im Schweizer Luftraum als auch der neue Bundesratsjet für Interkontinentalflüge. Seit 2013 kann der Militärflugplatz ebenfalls für zivile Sicht- und Instrumentenflüge genutzt werden, und er verfügt über ein eigenes, ziviles Betriebsreglement. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mitteilt wird mit der Erweiterung der zivilen Betriebszeiten, der Bewegungskontingente sowie des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt den wachsenden zivilaviatischen Bedürfnissen der Kantone Freiburg und Waadt Rechnung getragen.

Die Standortkantone Graubünden und Waadt / Freiburg sowie die Standortgemeinden haben der Anpassung der Objektblätter zugestimmt.

Flugfeld Hasenstrick ZH und Heliport Gsteigwiler BE

Die Genehmigung der beiden SIL-Objektblätter zum Flugfeld Hasenstrick im Kanton Zürich und den Heliport Gsteigwiler im Berner Oberland ist laut BAZL aufgrund offener Fragen zurückgestellt worden. 

Beim Heliport Gsteigwiler wollte das BAZL künftig 5200 Flugbewegungen erlauben, anstatt wie bis anhin 3000. Und in diesem Zusammenhang sorgten gemäss einem Bericht der Bernerzeitung zwar nicht die 5200 Starts und Landungen für Diskussionen, sondern dass eine Limite von 2500 Freizeitflügen ins Objektblatt geschrieben werden soll. 

Anders sieht es beim Flugfeld Hasenstrick aus: Hier ist der Flugbetrieb 2009 eingestellt worden, die Fluggruppe Hasenstrick wollte ihn wieder aufnehmen, laut der Vereinswebsite mit modernen Elektrohängegleitern. Doch daraus wird aktuell nichts. Dem Verein ist der Nutzungsvertrag gekündigt worden. Mit dieser Kündigung sei der Prozess, welcher über drei Jahre hinweg mit BAZL, Kanton und Gemeinden gelaufen sei, gestoppt worden. Die Fluggruppe zog Gesuch für die  Betriebsbewilligung formell zurück. (mai/mgt)


Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. 

Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen respektive für die Plangenehmigung.

Erarbeitung der SIL-Objektblätter

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.

Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen. (mgt/mai)

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