Wohnschutz: Energetische Sanierungen sollen in Basel-Stadt einfacher werden
Kleinere Sanierungen und ökologische Massnahmen bei Basler
Wohnungen sollen im Einklang mit dem Wohnschutz vereinfacht werden. Regierungspräsident
Conradin Cramer (LDP) präsentierte am Montag vor den Medien eine entsprechende
Teilrevision der Wohnraumschutzverordnung.

Quelle: immo RENOVATION, Unsplash
Künftig sollen kleinere Renovationen vereinfacht durchgeführt werden können.
Unter anderem sollen kleine Massnahmen, die nicht dem
Unterhalt dienen, sondern eine Wertsteigerung bedeuten, wie etwa der Einbau
eines Geschirrspülers, ohne Meldung an die Wohnschutzkommission durchgeführt
werden können. Dies gilt, sofern es keinen Mietzinsaufschlag gibt und die
Erneuerung weniger als 5000 Franken kostet.
Zudem können für ökologische Sanierungen künftig Mietzinsaufschläge bewilligt werden. Bei grossen Umbauvorhaben müssen Gesuchsteller dazu nachweisen, dass sie die Betriebsenergie um mindestens 15 Prozent senken. Mit diesem neuen Punkt beim umfassenden Bewilligungsverfahren sollen Anreize für ökologische Massnahmen geschaffen werden. Bei Liegenschaften, die bereits ökologisch gebaut oder saniert sind, gibt es eine Klausel, die das berücksichtigt, wie Cramer erläuterte. Sonst wäre dies unfair gegenüber den Minergie-Pionieren, wenn man ihnen nochmals eine solche Vorgabe machen würde.
Um Sanierungen wieder attraktiver zu machen, sieht die revidierte Verordnung zudem vor, den Überwälzungssatz für Investitionen zu erhöhen. In der entsprechenden Formel zur Berechnung der Mietzinsaufschläge fällt künftig der Reduktionsfaktor weg.
Höhere Aufschläge bei ökologischen Sanierungen
Dies bedeutet, dass Hauseigentümer bei ökologischen Sanierungen von den entsprechenden Ausgaben mehr an die Mietparteien überwälzen können, wie es im Schweizer Mietrecht möglich ist. Bei nicht-ökologischen Sanierungen sollen hingegen weiterhin strengere Bedingungen, um den Schutz vor unverhältnismässigen Mietzinserhöhungen zu gewährleisten.
Die revidierte Verordnung sieht auch vor, dass bei kleineren Sanierungen, etwa nach einem Mieterwechsel, die Formalitäten vereinfacht werden. Künftig soll nicht mehr ein Dreier-Gremium der Wohnschutzkommission entscheiden, sondern nur noch ein Mitglied. Dabei sollen die gesetzlich vorgegebenen maximalen Mietzinsaufschläge weiterhin eine Grenze vorgeben.
«Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Änderungen eine Blockade lösen können, sagte Cramer. Bei dieser Teilrevision gehe es darum, den Wohnschutz und somit den Volkswillen zu berücksichtigen. Gleichzeitig müssten aber die Klimaziele des Kantons respektiert und Sanierungen wieder attraktiv werden. Die aktuelle Situation sei für alle unbefriedigend», so der Regierungspräsident.
Hauseigentümer-Verband nur teilweise zufrieden
Lukas Ott, Leiter Stadt- und Kantonsentwicklung, präsentierte dazu die entsprechenden Zahlen. Die Anzahl Baugesuche für Sanierungen, Umbauten und Renovationen sei nach dem Inkrafttreten der jetzigen Wohnschutzverordnung gesunken. Zu einem Höchststand sei es es kurz vor dem Inkrafttreten im Mai 2022 gekommen, da viele Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Gesuche noch vorher einreichen wollten. Mit der Teilrevision sei davon auszugehen, dass «es wieder anziehe», sagte Ott.
Zugleich hatte die Verordnung aber auch einen Effekt auf die
Leerkündigungen. Deren Anzahl aufgrund von Umbau- oder Abbrucharbeiten ging
nach dem Inkrafttreten zurück.
Der Hauseigentümerverband beider Basel (HEV) und der Verband
der Immobilienwirtschaft (SVIT) begrüssten in einer Medienmitteilung mehrere
der präsentierten Anpassungen. Sie seien ein Schritt in die richtige Richtung
und würden mehr Rechtssicherheit schaffen.
Allerdings seien energetische Sanierungen auch mit der neuen Verordnung zu aufwendig und die Hoffnung auf mehr Investitionen bleibe «unerfüllt». Daher werde eine Korrektur auf Gesetzesebene «unausweichlich».
Mieterverband mit zwei Initiativen in Vorbereitung
Der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hatte letzte Woche mitgeteilt, dass er zwei Initiativen in Vorbereitung habe, aber noch die Teilrevision der Verordnung abwarten wolle. Das eine Volksbegehren fordert die Schaffung eines kantonalen Fonds für klimarelevante Sanierungen, während die zweite auf einen Abbau der Bürokratie hinzielt, ohne dass der Wohnschutz verwässert wird.
MV-Sprecher Beat Leuthardt sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass der Verband beide Initiativen «mit grösster Wahrscheinlichkeit» lancieren werde. Dies hänge aber noch vom Ausgang zweier Motionen von Michael Hug (LDP) und Niggi Daniel Rechsteiner (GLP) ab. Die beiden Vorstösse verlangen gesetzliche Änderungen beim Bewilligungsverfahren und den Wohnschutzbestimmungen für energetische Sanierungen. Vor gut einem Jahr überwies der Grosse Rat diese und drei weitere Vorstösse von bürgerlicher Seite, die eine Lockerung beim Wohnschutz forderten. (sda/cpo)