13:35 BAUBRANCHE

Solothurner Kantonsrat heisst Hauskauf nachträglich gut

Teaserbild-Quelle: Google / Bilder: Airbus, Kanton Solothurn, Maxar Technologies / Kartendaten: Google

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag dem Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3 für 5,2 Millionen Franken zugestimmt. Die Regierung hatte das Gebäude bereits vor zwei Jahren erworben – sie war dazu aber nicht berechtigt.

Liegenschaft Bielstrasse 3 Solothurn

Quelle: Google / Bilder: Airbus, Kanton Solothurn, Maxar Technologies / Kartendaten: Google

Der Solothurner Kantonsrat hat dem Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3 (graues Gebäude, Bildmitte) zugestimmt.

Die Kompetenz für den Kauf liegt nicht beim Solothurner Regierungsrat, sondern beim Kantonsrat, wie das Bundesgericht in diesem Januar auf eine Stimmrechtsbeschwerde des SVP-Parteipräsidenten hin entschied.

Dadurch veränderte sich nun zwar das Verfahren – aber am Resultat änderte sich nichts. Der Kantonsrat bewilligte den Kauf am Dienstag nachträglich mit 89 zu 6 Stimmen. Da der Kaufpreis aber über 5 Millionen Franken liegt, muss im November auch das Stimmvolk darüber entscheiden.

Der Regierungsrat betrachtet die Liegenschaft, die direkt ans Amthaus 1 angrenzt, als strategisches Objekt. Sie könnte dem Gerichtszentrum als Erweiterung dienen, bräuchte dieses durch die Justizreformen mehr Platz. Zudem könnten strategische Büroraumreserven für künftige Entwicklungen innerhalb der kantonalen Verwaltung gesichert werden.

Gebäude dient vorerst als Kapitalanlage

Bis die Bedürfnisse des Gerichts und der Verwaltung klar sind, dient das Gebäude als Kapitalanlage. Der Kanton erzielte anfänglich jährliche Mieteinnahmen von 267’000 Franken. Er hat zudem neun Arbeitsplätze der Gerichtsverwaltung darin untergebracht.

Im Kantonsrat blieb der Erwerb der Liegenschaft grundsätzlich unbestritten. Der Kauf sei eine gute Sache gewesen, die Mieteinnahmen erfreulich, hielt beispielsweise die zuständige Kommission fest. Und die Grünen wiesen auf die «vorausschauenden Pläne» hin. Es könnten Engpässe vermieden werden; bei zusätzlichem Raumbedarf müsse nicht auf überteuerte oder schlecht gelegene Objekte zurückgegriffen werden.

Kritik kam einzig seitens der SVP auf – wegen der Vorgeschichte hatte sie Stimmfreigabe beschlossen. Bei weiteren ähnlichen Geschäften müsse der Kantonsrat einbezogen werden, forderte sie. Würden demokratische Prozesse nicht eingehalten, leide das Vertrauen. (sda/pb)

 

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