Mehr Lohn im Ausbaugewerbe in der Westschweiz
Die rund 25'900 Beschäftigten des Ausbaugewerbes in der Westschweiz erhalten monatlich 125 Franken mehr Lohn. Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberorganisationen ratifizierten den neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe der Westschweiz (GAV-SOR).
Der GAV tritt am 1. Januar 2024 für die Dauer von vier Jahren in Kraft und betrifft über 5600 Unternehmen, wie die Gewerkschaften Syna, Unia und die Arbeitgeber am Dienstag mitteilten. Zu den Arbeitgeberverbänden gehören unter anderem die Fédération romande des entreprises de charpenterie, d'ébénisterie et menuiserie (Frecem) und die Fédération suisse romande des entreprises de plâtrerie-peinture (Frepp).
Es erfolge danach eine automatische jährliche Anpassung der Löhne bis zu einer Inflationsrate von 1,5 Prozent. Ungeachtet der Teuerung werde auch ein zusätzlicher Anteil in Form einer Reallohnerhöhung gewährt. Sollte die Inflation 1,5 Prozent überschreiten, würden neue Lohnverhandlungen durchgeführt.
Während der Laufzeit des Gesamtarbeitsvertrags steigen laut Mitteilung auch die Mindestlöhne kontinuierlich an, bis sie für qualifizierte Arbeitnehmende 5509 Franken pro Monat und für Ungelernte 5068 Franken pro Monat erreichen.
Begrenzung von Subunternehmer-Ketten
Es gehe auch darum, die negativen Auswirkungen des Preiskampfs in der Branche einzudämmen, hiess es in der Mitteilung. Die Vertragspartner hätten sich auf eine Klausel zur Begrenzung der Subunternehmer-Ketten geeinigt. Diese seien ein Haupttreiber für die bestehenden Missstände bei den Löhnen.
Die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften erwarten nun vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dass es die Einführung einer solchen Klausel «nicht wie in der Vergangenheit verweigert», wie es weiter hiess. Eine Verweigerung würde auf Kosten der bewährten Sozialpartnerschaft erfolgen und Marktgegebenheiten verkennen.