Luzern will Bundesgericht behalten
Das Bundesgericht will Luzern den Rücken kehren. Dem Stadtrat passt das nicht. Er spricht sich „mit Nachdruck“ für den Verbleib der sozialrechtlichen Abteilungen in Luzern aus.

Quelle: wikimedia.org, WES1947, CC
Luzerner Sitz des Bundesgerichts
Grosse Krankenkassen und die Suva haben in Luzern ihre Hauptsitze. Und bis dato auch die sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts. Geht es nach dem Luzerner Stadtrat, wird das auch so bleiben. „Der Wegzug würde ein ungutes Signal an die in Luzern ansässigen Sozialversicherungsgesellschaften geben“, heisst es in einer Mitteilung der Stadt. Das Bundesgericht gehöre nicht allein aus föderalen Überlegungen nach Luzern, sondern vielmehr auch wegen der thematischen Nähe. Der Sitz in Luzern sei 1911 ein klarer Entscheid der Bundesversammlung zur Stärkung des eidgenössischen Zusammenhalts gewesen, schreibt der Stadtrat. Andere Gerichte seien ausserdem erst vor wenigen Jahren dezentral platziert worden, so das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Der Stadtrat moniert auch, dass das Bundesgericht erst vor wenigen Jahren im Gotthardgebäude investiert und seine Räume an dieser, das Stadtbild prägenden Stelle bezogen habe. Die Mitarbeiter seien in Luzern persönlich und gesellschaftlich eingebunden und verwurzelt.
Der Stadtrat spricht sich „mit Nachdruck“ dafür aus, die Bundesgerichts-Abteilungen in Luzern zu belassen. Die Zentralisierung an einem Standort erscheint ihm „weder inhaltlich noch organisatorisch notwendig“. Die Entstehung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, wie die sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts von 1917 bis 2006 genannt wurden, sei eng verbunden mit der Schaffung der obligatorischen Unfallversicherung. Die Abteilungen gehörten darum in die Nähe des Suva-Hauptsitzes in Luzern. (pd/mt)