Kanton Zug: Öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans gestartet
Zug passt den kantonalen Richtplan an. Dabei geht es unter anderem um die Kies- und Deponiegebiete und um den Übungsplatz Gubel, respektive das Erholungsgebiet Gubel-Fürschwand, das aufgehoben werden soll. Zudem soll die Siedlungsbegrenzungslinie in Hünenberg angepasst werden. Die Anpassungen liegen bis 12. Januar öffentlich auf.
Quelle: zVg / Kanton Zug
Der Übungsplatz Gubel aus der Drohnenperspektive.
Seit rund zwei Jahren wird das Kies- und Deponiekonzept des Kantons überarbeitet: Im Zentrum steht die Koordination zwischen Kiesabbau und Aushubplanung, und laut Medienmitteilung aber auch eine umfassende Interessenabwägung zwischen den verschiedenen Abbaugebieten. Damit sich der Kiesbedarf mittel- bis langfristig mit Importen über die Bahn decken und unbelasteter Aushub abtransportieren lässt, sieht man der Kanton eine Umladestation für den Bahnkiestransport vor. - Gestützt auf diese Rahmenbedingungen soll der Zuger Richtplan nun angepasst werden.
Übungsplatz Gubel soll vom VBS für Ausbildungszwecke genutzt werden
Des Weiteren will das Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Übungsplatz Gubel auf dem Gemeindegebiet von Menzingen künftig für die Ausbildung am bodengestützten Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite (BODLUV GR) mit Simulatoren in Betrieb nehmen. Dafür braucht es im Richtplan die Aufhebung des kantonalen Erholungsgebiets Gubel-Fürschwand. Wie es im Communiqué des Kantons heisst, findet sich auf dem Übungsplatz Gubel die weltweit einzige noch existierende Bloodhound-Lenkwaffenstellung, sie wird hier von der Militärhistorischen Stiftung des Kantons Zug (MHSZ) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Überdies geht es um die Gemeinde Hünenberg: Sie sucht einen neuen
Standort für den Ökihof. Die beiden bisherigen Standorte sollen mit
einem einzigen Ökihof ersetzt werden. Als neuen Standort ist ein
gemeindeeigenes Grundstück an der Chamerstrasse im Gebiet Schlatt
vorgesehen mit Anbindung an die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH). Dieser
Standort bedingt allerdings eine Anpassung des kantonalen Richtplans,
weil er sich ausserhalb der Siedlungsbegrenzungslinie befindet. (mgt/mai)