Effektivlöhne im 2025 im Schnitt um 1,2 Prozent gestiegen
Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für 2025 eine Erhöhung der Effektivlöhne um durchschnittlich 1,2% und der Mindestlöhne um durchschnittlich 1% beschlossen. Dies zeigen aktuelle Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS).
In Zusammenhang mit den wichtigsten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) - denjenigen GAV, welchen mindestens 1500 Personen unterstellt sind - sind im Schnitt für das Jahr 2025 mit den Sozialpartnern eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 1,2% vereinbart worden. Zum Vergleich: 2024 waren es 2,1% und 2023: 2,5%. In den Coronajahren 2022 und 2021 waren es 0,8% respektive 0,4%. Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) mitteilt, dürften die Reallöhne unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2025 (+0,2%) im GAV-Bereich dieses Jahr um 1% zulegen. Betroffen von Effektivlohnanpassungen sind gemäss BFS knapp 600 000 Personen. (2024: 613 000 Personen; 2023: 655 000; 2022: 551 000; 2021: 589 000).
Effektivlöhne durchschnittlich um 1,2% gestiegen
Im Sekundärsektor betrug das Effektivlohnwachstum 1,4% und im Tertiärsektor 1,2%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 1,2%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt zeigen sich folgendermassen: Am höchsten waren sie im Baugewerbe mit einem Plus von 1,7%, dahinter folgen die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,6%), Erziehung und Unterricht (+1,5%), Verkehr und Lagerei (+1,5%), Gesundheits- und Sozialwesen (+1,2%), Information und Kommunikation (+1,1%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+1,1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,1%) und Verarbeitendes Gewerbe (+1%).
Wie das BFS weiter in seinem Communiqué schreibt, verteilte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne im Jahr 2025 (+1,2%) wie im Vorjahr hauptsächlich auf kollektive Erhöhungen (+0,9%) und nur zu 0,4% auf individuelle Erhöhungen. Somit wurden 70% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Sowohl im Sekundärsektor (77%) als auch im Tertiärsektor (64%) fielen die kollektiven Erhöhungen stärker aus.
Mindestlöhne durchschnittlich um 1% gestiegen
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne sind 2025 um 1 Prozent angehoben worden (2024: 2%; 2023: 1,9%; 2022: 0,6%; 2021: 0,2%). Nahezu 1 780 000 Personen sind einem GAV unterstellt, in dem normative Bestimmungen festgehalten und Mindestlöhne vereinbart wurden.
Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,8% und im Tertiärsektor 1,2%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,6%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Frisör- und Kosmetiksalons (+1,6%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,6%), Beherbergung und Gastronomie (+1,1%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,8%), Baugewerbe (+0,8%), Verkehr und Lagerei (+0,7%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,6%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,4%). (mgt/mai)