Bundesgericht: Millionenstrafe für Energieunternehmen
Das Energieunternehmen Varopreem muss Abgaben von 39 Millionen Franken an den Bund nachzahlen: Es hat eine Einfuhr von Propan-Gas nicht ordnungsgemäss deklariert.
Quelle: Benedikt Vogel
Für die Einfuhr von flüchtigen organischen Verbindungen wie Propan-Gas gilt eine Reihe von Bestimmungen und eine strenge Deklarationspflicht.
Eine Überprüfung durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Oktober 2020 brachte die Unterlassung ans Licht: Das Energieunternehmen Varopreem hatte 206 Propan-Gas ins Land eingeführt, dieses dabei aber nicht ordnungsgemäss deklariert.
Das Unternehmen mit Sitz in Zug und einer Raffinerie in Cressier NE hatte damals sogenannte flüchtige organische Verbindungen (VOC) eingeführt, ohne diese korrekt beim Zoll anzumelden. Die total zwölf Einfuhren wurden zudem nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen VOC-Bilanz und -Buchhaltung eingetragen, und es wurde keine Mehrwertsteuer dafür bezahlt.
Zwar sind für organische Verbindungen, die wieder ausgeführt werden oder nicht in die Umwelt gelangen, keine Abgaben zu leisten - allerdings müssen die Stoffe korrekt deklariert werden. Nur so kann nachträglich festgestellt werden, dass keine Abgabe geschuldet ist.
Eine Nachdeklarierung ist nicht mehr möglich, so das Bundesgericht. Neben den Abgaben von 35 Millionen Franken muss das Unternehmen zusätzlich rund 4 Millionen Franken Mehrwertsteuern nachzahlen. (SDA/bk)