17:16 BAUBRANCHE

Abschaffung Eigenmietwert in Gebirgskantonen: Objektsteuer auf dem Prüfstand

Teaserbild-Quelle: Mar T, Unsplash

In den besonders von der Abschaffung des Eigenmietwerts betroffenen Gebirgskantonen steht nun die Objektsteuer als Teilkompensation für die Steuerausfälle auf dem Prüfstand. Noch ist unklar, ob  sich die Kantone für ein koordiniertes Vorgehen entscheiden oder ob die Gemeinden zuständig sein werden.

Celerina GR im Winter

Quelle: Mar T, Unsplash

Kantonen und Gemeinden der Gebirtskantone drohen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts teils heftige Ausfälle. (Im Bild: Celerina GR)

Kurz nach der Abstimmung äussert sich die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) noch mit Zurückhaltung. Die RKGK besteht aus den Kantonen Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis. Die Verhältnisse in den einzelnen Kantonen seien teilweise unterschiedlich, weshalb eine Koordination erst noch zu prüfen sei, teilte Fadri Ramming, der Generalsekretär der Konferenz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Während dies Abstimmungskampfes hatte sich die RGK pointiert gegen die Abschaffun g des Eigenmietwerts gestellt: Der beabsichtigte Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums ist finanzpolitisch unverantwortlich, hiess es in einem Communiqué im Vorfeld der Abstimmung der RKGK. Dazu waren in der Mitteilung die Einnahmeausfälle in den jeweiligen Kantonen gelistet: Demnach belegt das Tessin mit gesamthaften Ausfällen von 99 Millionen Franken Platz eins. An zweiter Stellte rangiert Graubünden mit 89 Millionen Franken und an dritter das Wallis mit 70 Millionen Franken. Auf alle RKGK-Kantone hochgerechneten dürften es 277,3 Millionen sein. Dennoch haben sich bis auf das Wallis alle übrigen Kantone am vergangenen Abstimmungswochenende für die Abschaffung ausgesprochen. – Im Wallis hatte es zwar  auch Ja-Mehrheiten gegeben, vornehmlich im französischsprachigen Kantonsteil. 

Schwierige Einführung von Zweitwohnungssteuern in Gemeinden

Wie  Ramming erklärt, müsste beim Thema Objektsteuer geprüft werden, ob nicht auch noch weitere Gesetzesänderung nötig sein werden. Laut dem RGK-Generalsekretär braucht es dies, weil sich die Einnahmesituation der Kantone auch durch andere Faktoren wie das Entlastungspaket 27 verschlechtern dürften. So oder so sieht sich die RKGK vor einem schwierigen Prozess: Die Erfahrungen bei Versuchen, Zweitwohnungssteuern in Gemeinden einzuführen - zum Beispiel in Silvaplana, Celerina, Pontresina - zeige, dass mit Widerstand von Einheimischen und Zweitwohnungsbesitzern zu rechnen sein werde, sagt Ramming. Alle drei genannten Gemeinden hätten nach hochemotionalen Diskussionen letztlich davon abgesehen, solche Steuern einzuführen. (sda/mgt/mai)

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