Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe nur geringe Effekte aufgezeigt und diese sind Regierung umweltrechtlich zulässig. Von vier Einsprachen wurden die drei von Quartierverbänden als nicht legitimiert klassiert, weil ihre Gesamtmitgliedschaft zu wenig Direktbetroffene umfasst. Allerdings wurden die Anliegen als Anregung aufgenommen.
Die vierte Einsprache soll abgewiesen werden. Dies war im Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) auf Anfrage der SDA zu erfahren. Diese stamme von dem bei UVP-pflichtigen Projekten einspracheberechtigten VCS, der auf eine bessere Erschliessung etwa für Velos poche. Gegenüber der Planauflage wurde laut dem BVD nichts Wesentliches verändert. Einzig mögliche Störfälle auf dem Güter-Gleis mussten noch berücksichtigt werden.
Umfassende Neuregelung
Wie dem Communiqué der Regierung zu entnehmen ist, tritt die "eigentliche Bahnnutzung des Hauptgebäudes in den Hintergrund". Die Entwicklung des Bahnhofs hin zur „Rail City“ soll „mehr Verkauf und mehr Gastronomie“ bieten. Jedoch erfordert laut Mitteilung die aktuelle Rechtslage für Läden und Beizen jeweils begrenzte Ausnahmen. Jetzt sei eine umfassende planungsrechtliche Neuregelung fällig, heisst es. Der in weiten Teilen denkmalgeschützte Bahnhof soll dabei in die Schutzzone kommen.
Im Visiert haben die Planer vor allem das Hauptgebäude sowie das Dienstgebäude Ost, die heute zum Bahnareal zählen. Nach Eisenbahnrecht untersteht dieses aber dem Bund. Der Bebauungsplan weist beide Gebäude auch einer kantonalen Nutzungszone zu. (sda)
Basel Bahnhof SBB
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