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« Zurück zur Übersicht: Schweizweit einheitlicher Gebäudeenergieausweis

Kein „Kantönligeist“ bei der Energieetikette

Verlangen Kantone Energieetiketten für Gebäude, müssen diese in der ganzen Schweiz einheitlich gestaltet sein. Der Nationalrat ist dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt und hat eine entsprechende Anpassung des Energiegesetzes einstimmig gut geheissen.
 
 
Zwar bleibt es den Kantonen überlassen, einen Gebäudeenergieausweis für obligatorisch zu erklären. Führen sie aber einen solchen ein, soll er schweizweit einheitlich sein. Dies erklärte Energieminister Moritz Leuenberger. Allerdings haben die Kantone bereits von sich aus einen einheitlichen Gebäudeenergieausweis geschaffen. Mit der neuen Vorschrift soll verhindert werden, dass ein Kanton in Zukunft doch noch eigene Wege geht. Ziel dieser Energieetikette ist eine Steigerung der Energieeffizienz von Bauten. Der Ausweis gibt Auskunft über die Gesamtenergie-Effizienz und den Wärme- und Stromverbrauch. Zudem informiert er über die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes. Damit soll er Vergleiche ermöglichen und gleichzeitig Anreize für Sanierungen schaffen. Überdies passte das Parlament die Bestimmungen über Finanzhilfen an. Neu sollen die gesamten Mehrinvestitionen angerechnet werden können. Blieben wie heute nur nicht amortisierbare Mehrkosten anrechenbar, könnten mittelfristig nicht soviele Sanierungen unterstützt werden wie angestrebt.
 
Verbessern will man weiter die Information und die Beratung von Öffentlichkeit und Behörden. Weil den zuständigen Kantonen dazu oft die Mittel fehlen, will sie der Bund über Globalbeiträge intensiver unterstützen. Die oppositionslos bereinigte Vorlage gelangt nun in die Schlussabstimmung. (sda)
 
 
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