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Erleichterungen für den Bau von Solaranlagen

Solaranlagen mit einer Grösse bis zu 35 Quadratmeter müssen künftig im Kanton Schaffhausen nicht mehr behördlich bewilligt werden. Das ist eine Folge des geänderten Baugesetzes, das der Kantonsrat am Montag mit 48 zu 0 Stimmen verabschiedete.
 
Die Bewilligungsfreiheit für Solaranlagen gilt nicht, wenn diese auf denkmalgeschützten Bauten oder in Ortsbildschutzzonen gebaut werden sollen. Ein Antrag der Ökoliberalen, die Bewilligungsfreiheit auf Solaranlagen zu begrenzen, die eine "gute Gesamtwirkung" erzielen, scheiterte mit 48 zu 2 Stimmen.
 
Baudirektor Reto Dubach hatte den Rat gebeten, auf diese Einschränkung zu verzichten: Sie ziehe indirekt wieder eine Bewilligungspflicht nach sich und laufe damit dem Ziel zuwider, die Solarenergienutzung zu fördern.
 
Weiterhin wird Gemeinden und Kanton aber nicht vorgeschrieben, dass Neu- und Umbauten nach Minergie-Standard ausgeführt werden müssen.
 
Die SP hatte dieses Ziel bereits in erster Lesung vergeblich angesteuert. Ein erneuter Versuch in der zweiten Lesung scheiterte mit 27 zu 21 Stimmen. (sda)
 
 
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