Vor allem in den Gebirgstälern können heutzutage kaum neue Anlagen realisiert werden. Dies erklärt der Kanton in einer Mitteilung. Eine Ablagerung des Materials an Hängen komme wegen der Rutschgefahr ohnehin nicht in Frage. Darum könnten solche Deponien nur im Talboden erstellt werden. Vielfach tangiere der Bau dort aber kleine Bächlein, und nach der geltenden Gesetzgebung ist eine Verlegung dieser Bachläufe nicht erlaubt.
Das Material müsse deshalb oft über weite Transportwege in bestehende Deponien verfrachtet werden. Der Kanton Bern hofft nun, den Bund zu überzeugen, das eidgenössische Gewässerschutzgesetz entsprechend anzupassen. Eine Bewilligung für eine solche Deponie würde nur in begründeten Fällen erteilt, verspricht der Kanton. Betroffene Gewässer würden renaturiert und aufgewertet.
Das Kantonsparlament hatte die Forderung nach einer Standesinitiative im März ohne Gegenstimme beschlossen. Der Regierungsrat hat diese nun bei der Vereinigten Bundesversammlung deponiert. (sda)


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